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Dienstreise

Ab 1. Januar 2002 gelten die folgenden Euro-Beträge:

Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung im Inland ab 1.1.2002

 

Die inländischen Verpflegungspauschbeträge betragen bei einer täglichen Abwesenheitsdauer von

24 Stunden

24 Euro,

weniger als 24, aber mindestens 14 Stunden

12 Euro,

weniger als 14, aber mindestens 8 Stunden

6 Euro.

Der Übernachtungspauschbetrag beträgt

20 Euro.

Der Kürzungsbetrag für das Frühstück beträgt

4,50 Euro.

Die Sachbezugswerte betragen für das

- Frühstück

- Mittag- und Abendessen jeweils

 

1,40 Euro,

2,51 Euro.

 

 

 

Updated on 24. Januar 2013.